Tobias Mittler Malermeister

Wohnung streichen beim Auszug: Was Mieter wirklich müssen

Kaum ein Thema produziert so viel Streit zwischen Mietern und Vermietern wie das Streichen beim Auszug. Und kaum eines steckt so voller veralteter Gewissheiten.

Die wichtigste zuerst: Sie müssen beim Auszug nicht automatisch streichen. Auch dann nicht, wenn es im Mietvertrag steht — denn viele dieser Klauseln sind unwirksam. Aber eben nicht alle. Hier ist die Lage, so klar wir sie als Maler erklären können.

Was der Bundesgerichtshof entschieden hat

Schönheitsreparaturen sind eigentlich Vermietersache. Der Mietvertrag kann sie auf den Mieter abwälzen — aber nur mit wirksamen Klauseln. Unwirksam sind nach ständiger Rechtsprechung unter anderem: starre Fristen („alle drei Jahre ist zu streichen“), Endrenovierungsklauseln unabhängig vom Zustand, vorgeschriebene Farbtöne während der Mietzeit — und die Abwälzung insgesamt, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und es keinen angemessenen Ausgleich gab.

Ist die Klausel unwirksam, fällt die Pflicht komplett zurück an den Vermieter. Dann ziehen Sie aus, ohne einen Pinsel anzufassen. Ob Ihre Klausel hält, kann Ihnen der Mieterverein oder ein Anwalt in einer halben Stunde sagen — diese halbe Stunde ist billiger als jede unnötige Renovierung. Wir sind Maler, keine Juristen; aber wir sehen jede Woche Menschen, die streichen, obwohl sie nicht müssten.

Wenn Sie streichen müssen: was „fachgerecht“ heißt

Gilt die Pflicht, dann gilt sie richtig. „Besenrein“ bezieht sich auf die Reinigung, nicht auf die Wände — geschuldet ist bei wirksamen Klauseln eine fachgerechte Ausführung in neutralen, hellen Tönen. Konkret: deckend, ohne Ansätze, Decken einbezogen, Fenster, Türen und Heizkörper je nach Klausel mit.

Und hier wird es praktisch: Ein schlecht selbst gestrichener Auszug ist der teuerste. Wenn der Vermieter die Ausführung beanstandet, zahlen Sie zweimal — erst Ihr Material und Wochenende, dann den Betrieb, den er beauftragt. Bei kräftigen Wandfarben kommt dazu, dass Rot oder Dunkelblau nicht mit zwei Schichten Weiß verschwindet; ohne Absperrgrund und getönte Zwischenanstriche schlägt der Ton durch.

Was der Maler kostet — und was er spart

Eine leere Wohnung zu streichen ist für einen Betrieb der dankbarste Auftrag überhaupt: keine Möbel, freie Flächen, klarer Umfang. Entsprechend effizient ist es. Dazu kommt ein Punkt, den viele übersehen: Mit einer Handwerkerrechnung ist die Diskussion über die Ausführung beendet, bevor sie beginnt — bei der Übergabe steht nicht Ihr Rollbild gegen die Meinung des Vermieters, sondern eine fachgerechte Leistung mit Beleg. Arbeitskosten sind zudem als haushaltsnahe Handwerkerleistung steuerlich absetzbar.

Wie sich so ein Angebot zusammensetzt, lesen Sie in unserem Grundlagenartikel Was kostet ein Maler?.

Der Zeitplan, der funktioniert

Rückwärts geplant: Übergabetermin minus drei Tage Puffer, davor die Malerarbeiten — für eine Dreizimmerwohnung je nach Zustand zwei bis vier Arbeitstage —, davor der Auszug der Möbel. Heißt: Anfragen sollten Sie, sobald der Übergabetermin steht, nicht in der letzten Woche. Gerade zum Monatsende sind die Kalender aller Düsseldorfer Betriebe voll, unserer auch.

Häufige Fragen

Reicht es, nur die bunten Wände zu überstreichen?

Wenn eine wirksame Klausel greift, muss das Ergebnis gleichmäßig und fachgerecht sein — eine einzelne nachgestrichene Wand fällt gegen die restlichen fast immer ab. Meist heißt das: den Raum komplett streichen.

Wie kurzfristig bekommt man einen Malertermin zum Monatsende?

Zum Monatswechsel sind die Kalender voll. Zwei bis drei Wochen Vorlauf sind realistisch; mit mehr Vorlauf besser. Bei Lücken im Kalender geht manchmal auch kurzfristig — fragen kostet nichts.

Bekomme ich eine Rechnung für die Übergabe?

Selbstverständlich, mit ausgewiesenen Positionen. Die Arbeitskosten können Sie zusätzlich steuerlich geltend machen.

Kurzfristig? Fragen Sie trotzdem

Wir haben als Malermeisterbetrieb in Düsseldorf und Ratingen regelmäßig mit Auszugsrenovierungen zu tun — besonders in Vierteln mit viel Wechsel wie Bilk. Schildern Sie uns Wohnungsgröße und Übergabetermin, wir sagen Ihnen ehrlich, ob es zu schaffen ist: 0211 87979968 oder über das Anfrageformular.

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